Das Verwaltungsgericht Hannover hat in seinem Urteil vom 23.7.2019 (Aktenzeichen 13A 2059/17) entschieden, dass ein Anwärter zum Polizeidienst nicht allein wegen seiner HIV-Infektion abgelehnt werden darf. Die niedersächsische Landespolizei hatte im Oktober 2016 die Bewerbung des Klägers als Polizeikommissar Anwärter im Beamtenverhältnis abgelehnt. Die Begründung: Er sei aufgrund seiner HIV-Infektion für den Polizeidienst untauglich. Das Gericht gab jedoch dem Kläger recht. Es drohe weder eine vorzeitige Dienstunfähigkeit, noch bestehe während der beruflichen Tätigkeit ein Infektionsrisiko für Dritte. Richtungsweisend war ein medizinisches Gutachten, dass dem Kläger, der zum Zeitpunkt seiner Bewerbung bereits erfolgreich antiretroviral behandelt war, bescheinigte, dass in seinem Fall keinerlei Bedenken für eine Tätigkeit als Polizeibeamter vorliegen würden. Das Urteil hat Signalwirkung: Zum ersten Mal gibt es jetzt in Deutschland eine gerichtliche Entscheidung, dass Menschen mit HIV polizeidiensttauglich sind. Die Deutsche AIDS-Gesellschaft begrüßt diese Entscheidung, die zum weiteren Abbau HIV-bedingter Diskriminierung in der Arbeitswelt beitragen kann. - Das Land Niedersachsen hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.