Der Nationale AIDS Beirat (NAB) hat zur Frage der strafrechtlichen Bewertung einer HIV-Übertragung bei einvernehmlichen Sexualkontakten Position bezogen. Die DAIG teilt die Einschätzung des NAB, dass strafrechtliche Maßnahmen keinen Beitrag zur HIV-Prävention leisten können. Die Intention einer „HIV-Prävention aus dem Gerichtssaal“ birgt vielmehr das Risiko, zur Stigmatisierung von Menschen mit HIV beizutragen. Die leider noch immer begründete Angst vor Stigmatisierung hält Menschen immer wieder davon ab, Test- und Behandlungsangebote wahrzunehmen. Dabei haben Studien der letzten Jahre überzeugend gezeigt, dass eine antiretrovirale Therapie auch überaus effektiv die Übertragung von HIV unterbinden kann. Die Ergebnisse dieser Studien tragen dazu bei, dass Menschen mit HIV sich psychisch entlastet fühlen und ihre Therapie auch als Schutz für ihre Sexualpartner wahrgenommen wird.

 Die DAIG begrüßt die Einschätzung des NAB, dass die „Grundlage einer strafrechtlichen Bewertung einer HIV-Infektion im Zusammenhang mit einvernehmlichem Sexualverkehr eine angemessene Würdigung der medizinischen Fakten ist.“ Da schon die Umstände des Einzelfalls häufig vielschichtig sind, wird durch die medizinischen und wissenschaftlichen Aspekte der HIV-Therapie eine sachgerechte Beurteilung noch mehr zur Herausforderung. Die DAIG bietet ihre Unterstützung und Mitarbeit bei der wissenschaftlichen Einschätzung des Risikos einer HIV-Übertragung im Einzelfall an, da wir - wie der NAB - bei einvernehmlichem Sexualverkehr die Zuschreibung als Täter und Opfer für unangemessen halten.